Mitgliedschaft
Werden Sie jetzt SACO-Mitglied
Das sind unsere Aufnahmebedingungen.
Mitglieder des Vereins können Personen werden, die als Compliance Officer tätig sind oder Compliance-Funktionen ausüben und einen Arbeitsvertrag mit einem Finanzinstitut haben.
Folgende Finanzintermediäre gelten als Finanzinstitute: Intermediäre mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die der Aufsicht der FINMA/FMA unterstehen als:
- Bank oder Wertpapierhaus
- Versicherungsunternehmen
- Schweizerische und liechtensteinische Verwalter von Kollektivvermögen oder Fondsleitung
- Konzern oder Gruppengesellschaft eines vorgenannten Finanzinstituts mit gemeinsamer Unterstellung unter die Aufsicht der FINMA/FMA
- Vermögensverwalter von Individualvermögen
- Trustees
- die Schweizerische Nationalbank
Abweichend von den obigen Bestimmungen können in Einzelfällen für die Aufnahme vom Vorstand Ausnahmen gewährt werden.
Beitrittsgesuche sind ausschliesslich über das folgende Formular zu stellen und einzureichen. Der Entscheid über die Zulassung zur Mitgliedschaft erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand kann ein Beitrittsgesuch auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ich möchte Mitglied des SACO werden.
Hiermit erkläre ich, dass ich die SACO-Statuten gelesen habe, oben genannte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfülle und Mitglied werden möchte. Falls die Mitgliedschaft gewährt wird, verpflichte ich mich, den jährlichen Mitgliederbeitrag von derzeit CHF 100.- zu bezahlen.